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Die Schutzhund - Ausbildung wird vom Gesetzgeber genau geregelt.  


Das BVET schreibt vor dass jeder, der die Schutzhund-Ausbildung machen will, einen Strafregisterauszug den Vereinsverantwortlichen vorweisen muss. Der SKG / Arbeitskreis Helfer ( tkgs-akh.ch ) hat nun eine Selbstauskunft geschaffen. Diese muss ausgefüllt werden. ( Art.74 der Tierschutzverordnung )  

Die Ortsgruppen müssen via SC oder SKG die Bewilligung für die Schutzdienstarbeit erteilen. Der Helfer muss ein lizenzierter Helfer sein. Tierseuchenverordnung ( TSV ) ART:16 57

Kennzeichnung des Hundes:

Jeder Hundehalter der mit seinem Hund Schutzdienst machen will muss seinen Hund bei der Anis anmelden.   
Tel: 031 371 35 30              Fax: 031 371 35 39                                                                        info@anis.ch


Die Microchip Nummer, Geburtsdatum des Hundes, Rüde / Hündin und die Farbe muss angegeben werden. Nach erfolgter Registrierung erhält man einen neuen ANIS – Ausweis mit dem Vermerk „ Schutzhund „

Anbei das Dokument zum Ausdrucken:


2010 Kurzform BVET.doc





Plädoyer für einen hundegerechten Schutzdienst.doc


Von Andy Oberthaler 




Stellen und verbellen eines Scheintäters

Bewachen eines Scheintäters

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