Die Schutzhund - Ausbildung wird
vom Gesetzgeber genau geregelt.
Das BVET schreibt vor
dass jeder, der die Schutzhund-Ausbildung machen will, einen
Strafregisterauszug den Vereinsverantwortlichen vorweisen muss.
Der SKG / Arbeitskreis
Helfer ( tkgs-akh.ch ) hat nun eine Selbstauskunft geschaffen.
Diese muss ausgefüllt
werden. ( Art.74 der Tierschutzverordnung
)
Die Ortsgruppen müssen
via SC oder SKG die Bewilligung für die Schutzdienstarbeit erteilen. Der
Helfer muss ein lizenzierter Helfer
sein.Tierseuchenverordnung ( TSV )
ART:16 57
Kennzeichnung
des Hundes:
Jeder Hundehalter der
mit seinem Hund Schutzdienst machen will muss seinen Hund bei der Anis
anmelden. Tel: 031 371 35 30 Fax:
031 371 35 39
info@anis.ch
Die Microchip Nummer,
Geburtsdatum des Hundes, Rüde / Hündin und die Farbe muss angegeben
werden.
Nach erfolgter
Registrierung erhält man einen neuen ANIS – Ausweis mit dem Vermerk
„ Schutzhund „